Über ein Jahr ist es her, dass tschetschenische Familien zur „freiwilligen“ Ausreise aus Kärnten gezwungen wurden. Selbst der Unabhängige Verwaltungssenat in Kärnten fand nicht dabei, wie diese Abschiebung von statten ging. Der Verfassungsgerichtshof hat nun immerhin entschieden, dass die Umstände keineswegs dem Begriff einer „freiwilligen Ausreise“ entsprechen.
Immerhin! Nun muss der UVS seine Verhandlung wiederholen. Ob dies aber bedeutet, dass sich Kärnten dem Rechtsstaat unterwirft? Wohl kaum, wenn man die Reaktion des Landeshauptmanns Gerhard Dörfler bedenkt, der der Justiz politische Motive unterstellt und natürlich seinen verstorbenen Vorgänger anruft. Wenn´s politisch passt, setzt man sich selbst mal schnell über den Rechtsstaat hinweg und konstruiert Verschwörungstheorien. Daran wird sich wohl weiterhin nichts ändern.
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