Raue Sitten im Gastgewerbe: Fast die Hälfte der Beschäftigen, die in der AK Rat suchen, sind mit zu wenig Arbeitszeit gemeldet. Erschienen in: AK Für Sie, März 2013.

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Im Winter heuerte Herr B. (Name von der Redaktion geändert) als Koch in einem Gasthaus an. Noch nicht einmal ein Monat war vergangen, als ihm sein Chef eines Abends erklärte, dass er nicht mehr kommen soll – genauer: ihn wüst beschimpfte und aus dem Laden schmiss. Doch damit waren die Unannehmlichkeiten für Herrn B noch nicht vorbei. Als er die Abrechnung in Händen hielt, stellte er entsetzt fest: „Ich war nur für 30 Stunden angemeldet.“ Vereinbart waren 40 Stunden, und entsprechend geringer war der Lohn

So wie Herrn Y geht es vielen ArbeitnehmerInnen in der Gastronomie, wie die AK in der Beratung immer wieder feststellt. Sie hat die Branche nun genauer unter die Lupe zu nehmen. Das Ergebnis: Fast jede/r zweite, die oder der in der AK Rat suchte, war falsch bei der Gebietskrankenkasse angemeldet. „Das ist nicht nur verboten, sondern hat für die Betroffenen enorme negative Auswirkungen“, sagte AK Präsident Rudi Kaske bei einer Pressekonferenz gemeinsam mit dem burgenländischen AK Präsidenten Alfred Schreiner. „Es geht nicht nur um den Lohn. Auch bei Krankengeld, Arbeitslosengeld, Abfertigung und Pension kommt weniger heraus.“ Allein der individuelle Pensionsschaden kann nach Schätzungen der AK 100.000 Euro betragen.

Auch für die KontrollorInnen der Gebietskrankenkassen ist die Gastronomie ein schwieriges Terrain: „Für die Gastronomen ist es leicht, nicht korrekt anzumelden, wenn sie schon die Getränke mit Schwarzgeld bezahlt haben“, erzählt Robert Lindner, Leiter der Abteilung Beitragsprüfung der Wiener Gebietskrankenkasse. Dann müsse nur nicht jedes verkaufte Getränk boniert werden und schon sei der Betrug nicht mehr nachvollziehbar.

„Jeder Meldeverstoß ist auch eine Art von Abgabenverstoß“, betont Lindner. Um diesem auf die Spur zu kommen, macht die Gebietskrankenkasse regelmäßig Kontrollen. Am einfachsten sei ein solcher Verstoß nachweisbar, wenn die Arbeitszeiten der angemeldeten Beschäftigen mit den Öffnungszeiten nicht zusammenpassen. Doch ansonsten sei es ein schweres Unterfangen.

Ein Problem dabei ist, dass im Gastgewerbe viel schwarz gemacht wird. Schätzungen gehen davon aus, dass ein Drittel der des Umsatzes im Gastgewerbe „schwarz“ gemacht wird – was eben diesen Missbrauch zu Lasten der Beschäftigten überhaupt erst ermöglicht.

Angesichts der Dimensionen ist es für die AK nicht akzeptabel, dass Gaststätten unter 255.000 Euro Jahresumsatz bei der Steuer Pauschalsummen für ihre Betriebsausgaben geltend machen können. „Das ist ein Steuergeschen“, kritisiert Kaske.

„Ich will nicht jedem Wirten unterstellen, dass er an Sozialversicherung und Steuer vorbei wirtschaftet“, so Kaske, „aber eines zeigt sich doch: Das Gastgewerbe ist ein Eldorado der Schattenwirtschaft, das nicht so einfach hingenommen werden darf.“ Gemeinsam mit dem burgenländischen AK Präsidenten Schreiner fordert Kaske Änderungen: Beschäftigte sollen informiert werden müssen, wenn die Anmeldung bei der Sozialversicherung verändert wird. Ein anderes Problem ist, dass die Gebietskrankenkasse Fälle nur fünf Jahre rückwirkend aufrollen kann. Das muss auf zehn Jahre ausgeweitet werden, fordern die beiden AK Präsidenten.

Recht bekommen

Herr Y wandte sich an die AK. Dabei kamen ihm seine schriftlichen Aufzeichnungen über seine Arbeitszeit zu Gute. Was er ursprünglich gemacht hatte, „um Deutsch zu üben“, hält er nun als Beweis in Händen, dass er in der Tat weitaus mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet hat. Mit Hilfe der AK kam Herr Y zu seinem Recht. Auf sein Geld wartet Herr Y allerdings immer noch – und sucht intensiv nach einer neuen Stelle: „Ich würde am liebsten sofort wieder arbeiten.“