Eine gute Nachricht zum neuen Jahr in Sachen Rechtsstaat: Der deutsche Bundesgerichtshof erklärte die Razzien in 40 Wohnungen und linken Kulturzentren in Norddeutschland wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung für rechtswidrig.

Näheres dazu in der Pressemitteilung des Bundesgerichts sowie in der Entscheidung des 3. Strafsenats vom 20. Dezember, die auch auf der Homepage zum Download verfügbar ist.Wie bereits erwähnt: Einen Terrorverdacht zu äußern, mag zwar nach 9/11 Eindruck machen. Allerdings sollten die Behörden damit nicht einfach nur so um sich schmeißen.

Dazu ist Terrorismus ein zu ernstes Thema, ist der Rechtsstaat ein zu hohes Gut, als dass man ihn einschränken sollte, nur weil eine strafrechtliche Verfolgung jener, die Autos anzünden, damit einfacher zu bewerkstelligen wäre – und schon gar, wenn man gegen Menschen ermitteln will, die ihren Protest gegen einen G8-Gipfel äußern wollen. Das nämlich ist keineswegs strafbar und fällt schon gar nicht unter den Begriff des Terrorismus.

Dass das Bundesgericht der Generalbundesanwaltschaft hier erneut einen Dämpfer verpasste, ist gut so und es zeigt, dass der deutsche Rechtsstaat zum Glück funktioniert.