Auch Innsbruck nimmt ab kommendem Winter semester um ein Drittel weniger Studierende auf – Verfassungsjurist Funk: Gerade noch im Rahmen des Gesetze
Ein Artikel für derStandard.at/Uni


„Nicht von vornherein unvertretbar“: So bezeichnet Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk die Argumentation der Medizinunis Wien und Innsbruck, mit der sie die Zahl der Erstsemestrigen ab dem kommenden Wintersemester deutlich reduzieren werden. In Wien wird die Zahl von 1.560 auf 720 mehr als halbiert, in Innsbruck sind es immerhin noch um mehr als ein Drittel weniger, nämlich 340 statt 550.

Das Unigesetz sieht vor, dass in jenen Studienrichtungen, in denen der Zugang beschränkt werden darf, „mindestens gleich viel Studierenden wie bisher das Studium möglich ist“ (Paragraph 124b, Absatz 2). Bei der Auslegung dieses Absatzes kommt den beiden Medizinunis zu Gute, dass der Zugang zum Studium bereits im zweiten Abschnitt beschränkt ist: Auf 600 Studierende in Wien und auf 280 in Innsbruck.

Zweiter Abschnitt

„Nach übereinstimmender Meinung von Rechtsexperten bedeutet die Formulierung, dass dafür auch die Zahl der Studienplätze ab dem zweiten Studienabschnitt herangezogen werden kann“, erklärt Bernd Matouschek, Pressesprecher der Medizinuni Wien. „Die Erfahrungen aus der Schweiz zeigen, dass man mit einer Drop-Out-Quote von rund 15 Prozent rechnen muss“, ergänzt Matouschek, weshalb man die Zahl der Plätze auf 720 erhöht habe.

Eine Auslegung, die Funk nachvollziehen kann. Mit der angesprochenen Passage aus dem Unigesetz wolle man zwar verhindern, dass die Unis stärker beschränken, als dies durch den Ansturm ausländischer Studierender gerechtfertigt ist. Die Formulierung „gleich viel Studierende“ sei aber „auf das ganze Studium zu beziehen“, so Funk im Gespräch mit derStandard.at/Uni.

Die Regelung der Medizinunis könne zwar dazu führen, „dass es im Ergebnis zu einer Reduzierung über das hinaus kommt, was Paragraph 124b vorsieht“, räumt Funk ein. Dies könne man allerdings erst im Nachhinein feststellen. Insgesamt bleibt der Verfassungsjurist bei seiner vorsichtigen Einschätzung: „Summa summarum ist es in der Bandbreite des Vertretbaren.“

„Studienplatzzahl-Wahrheit

An den Unis betont man, dass die Intention nicht sei, Studierende vom Studium abzuhalten. Vielmehr wolle man ihnen „leere Kilometer“ ersparen: Es werde eine „Studienplatzzahl-Wahrheit“ hergestellt, betont Matouschek und lobt die Neuregelung des Gesetzes, die den Unis „erstmals die Möglichkeit“ gebe, „so viele Studierende zum Studium zuzulassen, wie es tatsächlich an Studienplätzen gibt.“ Manfred Dierich, Vizerektor für Lehre an der Medizinuni Innsbruck pflichtet ihm bei: „Wir wollen den Studierenden die Frustration ersparen, dass sie semesterlang etwas studieren und dann doch nicht weiterkommen.“ (Sonja Fercher, derStandard.at, 23.1.2006)