Erst vergangene Woche malte eine Bekannte ein Horrorszenario an die Wand: Künftig könnten Volkstanzgruppen und ähnliche Vereine mit konservativer Klientel in den Genuss der Studiengebührenbefreiung kommen, wenn man den Begriff gemeinnützige Arbeit nur großzügig genug auslegt.

Für Mitglieder von Volkstanzgruppen soll das zwar (noch?) nicht gelten, dafür aber ist neben Rotem Kreuz und Freiwilliger Feuerwehr inzwischen die Blasmusik im Gespräch. Die Begründung des steirischen Landeshauptmann-Stellvertreters Hermann Schützenhöfer (ÖVP): Schließlich würden „auch junge Volksmusiker großartiges leisten, denn die Volkskultur sei die „Seele des Landes“. Die Mitglieder der Volkstanzgruppen dürfen sich – sollte dieser Vorschlag ernsthaft umgesetzt werden – schon einmal freuen. Mir bleibt nur eine Therapie gegen Kopfschütteln, denn aus dem komme ich angesichts der immer absurdere Züge annehmenden Diskussion über das Thema Studiengebühren nicht mehr heraus.

> > > „Streitfall Studiengebühren“ auf derStandard.at/Uni