Das ist es also, was nach dem Fall Zogaj und dem ganzen Rummel übrig geblieben ist: Der Bundesasylsenat wird kurzerhand zum Asylgericht umfunktioniert und die Betroffenen können sich mit Berufungen nicht mehr an das Verwaltungsgericht als dritte Instanz wenden. Immerhin, es soll mehr Personal geben. Ebensowenig ist etwas dagegen einzuwenden, dass AsylwerberInnen nicht mehr so lange in der Ungewissheit leben sollen, ob sie nun hier bleiben können oder wieder gehen müssen.

Mit der neuen Regelung geht die Regierung den grundsätzlichen Problemen aber weiterhin aus dem Weg, etwa der Frage eines Bleiberechts: Nicht mehr nötig, das Asylgericht wird schneller entscheiden, lautet das „Versprechen“. Ob es auch eingehalten werden kann? Ich bin skeptisch und kann mich in der Frage nur dem Kommentar von Irene Brickner im STANDARD anschließen: Die Erfahrungen der vergangenen Jahre lassen erwarten, dass mehr Probleme entstehen als durch die Einigung gelöst werden.

Vor allem aber ist es enttäuschend, dass sich die SPÖ für eine Lösung hergegeben hat, mit der rechtsstaatliche Instanzen beschnitten werden. Justizministerin Maria Berger scheint resigniert zu haben, so zumindest liest sich das Interview, in dem sie eingestand, den Entwurf nicht einmal gelesen zu haben. Viel problematischer aber erscheint mir, dass sich ihre Partei einer Politik unterworfen hat, in der Populismus in der Asylpolitik zur Maxime geworden ist, auch um den Preis, dass Grundrechte eingeschränkt werden.